Testamentsspenden

Testamentsspenden*
Was bleibt von mir, wenn ich gehe? Diese Frage stellen sich viele. Deshalb ist die Festschreibung eines Testaments für die meisten Menschen eine wichtige und wohlüberlegte Angelegenheit. Sich dabei konkret mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen bedeutet auch, bewusste Entscheidungen für die Zeit danach zu treffen.
Warum ist es wichtig, ein Testament zu erstellen?
Es ist nicht einfach, sich mit dem Gedanken an den eigenen Tod auseinanderzusetzen. Wir erleben immer wieder, wie sehr der letzte Wille und das Erstellen eines Testaments Menschen beschäftigt. Doch aus unserer Erfahrung heraus können wir Ihnen nur Mut machen, sich diesem Thema zu stellen und Ihren Nachlass zu regeln. Denn sie schaffen sich so Klarheit und Sicherheit. Sie sorgen für die Zukunft vor, regeln Ihre Dinge und legen Ihre persönlichen Wünsche rechtsgültig fest. Und Sie können so sicher stellen, dass Ihr Besitz nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen eingesetzt wird.
Gut zu wissen: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Erben zu ermitteln, erbt der Staat – gemeinnützig anerkannte Organisationen zahlen keine Erbschaftssteuer.
Gute Gründe für die DRF Luftrettung
Für eine testamentarische Berücksichtigung der DRF Luftrettung sprechen viele gute Gründe. Vor allem unsere lebensrettenden Aufgaben und unser Anspruch an die bestmögliche Patientenfürsorge. Unsere weit über 40-jährige Geschichte zeigt: Wer die DRF Luftrettung unterstützt, leistet langfristig Hilfe und tätigt eine sinnvolle Investition in die Zukunft.
Was spricht für uns?
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Mit Ihrer Testamentsspende leisten Sie einen unvergesslichen Beitrag dazu, dass Menschen in Not rund um die Uhr und überall schnellst- und bestmögliche medizinische Hilfe erhalten.
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Schon zu Ihren Lebzeiten können Sie sich von unserer Arbeit überzeugen.
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Die DRF Luftrettung kann als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden.
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Sie entscheiden aktiv über die Verwendung und den Einsatz Ihres Nachlasses.
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Gemeinsam mehr erreichen: Hand in Hand mit Ihnen setzen wir uns ein für das Leben.
Das eigenhändige Testament: Formfehler vermeiden
Es gibt grundsätzlich zwei Varianten eines Testaments: das eigenhändige (bzw. privatschriftliche) Testament sowie das notarielle (bzw. öffentliche) Testament. Daneben gibt es noch sogenannte „Nottestamente“ die aber nur in Ausnahmesituationen errichtet werden können und die im Regelfall nach drei Monaten ihre Wirkung verlieren, wenn der Testator dann noch lebt.
Grundsätzlich muss der Testamentsersteller mindestens 16 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein (testierfähig). Solange er nicht volljährig – also 18 Jahre alt ist – kann er ein Testament allerdings nicht eigenhändig, sondern nur vor einem Notar errichten.
Um ein Testament eigenhändig zu verfassen, sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Hier ist eine Übersicht:


*Hierbei handelt es sich nicht um eine bei der Einkommensteuer abzugsfähige Spende im Sinne des § 10b EstG.