Testamentsspenden

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Christoph 111 an Station
Testamentsspenden
Ihr letzter Wille gestaltet die Zukunft

Testamentsspenden*

Was bleibt von mir, wenn ich gehe? Diese Frage stellen sich viele. Deshalb ist die Festschreibung eines Testaments für die meisten Menschen eine wichtige und wohlüberlegte Angelegenheit. Sich dabei konkret mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen bedeutet auch, bewusste Entscheidungen für die Zeit danach zu treffen.

Warum ist es wichtig, ein Testament zu erstellen?

Es ist nicht einfach, sich mit dem Gedanken an den eigenen Tod auseinanderzusetzen. Wir erleben immer wieder, wie sehr der letzte Wille und das Erstellen eines Testaments Menschen beschäftigt. Doch aus unserer Erfahrung heraus können wir Ihnen nur Mut machen, sich diesem Thema zu stellen und Ihren Nachlass zu regeln. Denn sie schaffen sich so Klarheit und Sicherheit. Sie sorgen für die Zukunft vor, regeln Ihre Dinge und legen Ihre persönlichen Wünsche rechtsgültig fest. Und Sie können so sicher stellen, dass Ihr Besitz nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen eingesetzt wird.

Gut zu wissen: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Erben zu ermitteln, erbt der Staat – gemeinnützig anerkannte Organisationen zahlen keine Erbschaftssteuer.

Gute Gründe für die DRF Luftrettung

Für eine testamentarische Berücksichtigung der DRF Luftrettung sprechen viele gute Gründe. Vor allem unsere lebensrettenden Aufgaben und unser Anspruch an die bestmögliche Patientenfürsorge. Unsere weit über 40-jährige Geschichte zeigt: Wer die DRF Luftrettung unterstützt, leistet langfristig Hilfe und tätigt eine sinnvolle Investition in die Zukunft.

Was spricht für uns?

  • Mit Ihrer Testamentsspende leisten Sie einen unvergesslichen Beitrag dazu, dass Menschen in Not rund um die Uhr und überall schnellst- und bestmögliche medizinische Hilfe erhalten.

  • Schon zu Ihren Lebzeiten können Sie sich von unserer Arbeit überzeugen.

  • Die DRF Luftrettung kann als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden.

  • Sie entscheiden aktiv über die Verwendung und den Einsatz Ihres Nachlasses.

  • Gemeinsam mehr erreichen: Hand in Hand mit Ihnen setzen wir uns ein für das Leben.

 

Kontakt für Fragen rund um die Themen Spenden & Fördern
Leiterin DRF e.V.
Theresia Kneschke
Theresia Kneschke

Telefon: +49 711 7007 2211
E-Mail: foerderverein@drf-luftrettung.de

Anderen ein Morgen schenken – So kann Ihr Erbe helfen
Schenkung – Frühzeitig für die Zukunft planen
Stiftung – Langfristig Gutes tun
Vermächtnis – Mehr Freiheiten
Erbeinsetzung
Schenkung – Frühzeitig für die Zukunft planen
Schenkung – Frühzeitig für die Zukunft planen

Schenken bereitet Freude, den Schenkenden und den Beschenkten. Und auch beim Blick auf die Erbschaftssteuer zeigt sich, dass es sich lohnt, seine Erben bereits zu Lebzeiten am eigenen Vermögen zu beteiligen. Für Schenkungen gelten nämlich dieselben steuerlichen persönlichen Freibeträge wie für Erbschaften. Ausgeschöpft werden können diese in einem Zehn-Jahres-Rhythmus. Gibt es auch Punkte, die dagegen sprechen, aus den genannten Gründen frühzeitig mit dem Verschenken anzufangen? Zwei wichtige Aspekte sollten auf jeden Fall bedacht werden: Eine vorbehaltlose Schenkung ist grundsätzlich unwiderruflich. Dann sollten Sie neben der Steuerersparnis der Erben auch Ihre eigene Absicherung im Alter im Auge behalten. Hier bietet es sich beispielsweise an, Nießbrauch festzulegen. Sie verschenken die Immobilie und behalten gleichzeitig das Recht, sie lebenslang selbst zu nutzen, ob zum Selbstbewohnen oder zum Vermieten.

Stiftung – Langfristig Gutes tun
Stiftung – Langfristig Gutes tun

Aufgrund des hohen Verwaltungs- und Kostenaufwands empfiehlt es sich meist nur bei großen Vermögen, eine selbstständige Stiftung einzurichten. Eine interessante Alternative ist eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach einer Trägerstiftung. Hier übernimmt der Träger den gesamten Verwaltungsaufwand – für die unselbstständige Stiftung können Sie aber dennoch selbst einen Namen wählen. Darüber hinaus bleibt das Vermögen, das Sie hinterlassen, bestehen: Es wird dauerhaft und gewinnbringend angelegt; die Erträge und späteren Spenden an die Stiftung werden in dem Sinne eingesetzt, den Sie festgelegt haben. Sie können eine Stiftung per Testament oder Erbvertrag errichten oder eine bestehende Stiftung testamentarisch als Ihre Erbin einsetzen bzw. diese mit einem Vermächtnis bedenken (Zustiftung). Sie können aber auch mit einem Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten eine Stiftung errichten (Anstiftung) und dies mit einer weiteren Zustiftung im Todesfall verbinden. Grundsätzlich gilt: Das gestiftete Vermögen, das Sie hinterlassen, bleibt unangetastet. Nur die durch Verwaltung des Vermögens erzielten Erträge werden in dem von Ihnen bestimmten Sinne eingesetzt. Die DRF Stiftung Luftrettung übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand und ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit.

Vermächtnis – Mehr Freiheiten
Vermächtnis – Mehr Freiheiten

Kaum jemand kann aus dem Stand den Unterschied zwischen „Vermächtnis“ und „Erbe“ erklären. Doch rechtlich gesehen sind es zwei verschiedene Vorgänge. „Vermachen“ bedeutet, etwas genau Benanntes aus Ihrem Vermögen einer bestimmten Person oder Organisation zu übertragen. Wo also liegt der Unterschied zum „Vererben“? Beim „Vererben“ entsteht eine Erbengemeinschaft, die Erben erhalten jeweils einen Anteil am Vermögen und verfügen so gemeinsam über Ihren Nachlass. Wer etwas vermacht bekommt, erhält dagegen immer etwas Konkretes; der Vermächtnisnehmer ist kein Teil der Erbengemeinschaft, sondern er oder sie hat ihr gegenüber den Anspruch, den vermachten Gegenstand zu erhalten. So können Sie beispielsweise einem Ihrer Kinder die Küchenanrichte vererben, an der schöne Kindheitserinnerungen hängen, oder Freunden persönliche Gegenstände, mit denen sie eine gemeinsame Geschichte verbindet. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Übertragung von Unternehmensanteilen zu vermachen, Geldbeträge, lebenslange Nutzungsrechte oder auch Immobilien.

Erbeinsetzung
Erbeinsetzung

Sie können die DRF Luftrettung als Alleinerbe oder Miterbe mit einer von Ihnen zu wählenden Quote im Testament berücksichtigen. Dann werden wir uns – gegebenenfalls gemeinschaftlich mit den anderen Erben – um die Nachlassabwicklung kümmern und anschließend das verbleibende Vermögen unter den Erben verteilen und den auf uns entfallenden Anteil für die Luftrettung verwenden.

Das eigenhändige Testament: Formfehler vermeiden

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten eines Testaments: das eigenhändige (bzw. privatschriftliche) Testament sowie das notarielle (bzw. öffentliche) Testament. Daneben gibt es noch sogenannte „Nottestamente“ die aber nur in Ausnahmesituationen errichtet werden können und die im Regelfall nach drei Monaten ihre Wirkung verlieren, wenn der Testator dann noch lebt.

Grundsätzlich muss der Testamentsersteller mindestens 16 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein (testierfähig). Solange er nicht volljährig – also 18 Jahre alt ist – kann er ein Testament allerdings nicht eigenhändig, sondern nur vor einem Notar errichten.

Um ein Testament eigenhändig zu verfassen, sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Hier ist eine Übersicht:

Erbrecht Tutorial Folge 1 DRF Luftrettung
Erbrecht Tutorial Folge 2 DRF Luftrettung
Erbrecht Tutorial Folge 3 DRF Luftrettung
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Grafik eigenhändiges Testament verfassen
Verfassen eines eigenhändigen Testaments (Quelle: DRF Luftrettung)
DRF-Magazin
Zwei Männer vor der DRF Luftrettung
Die DRF Luftrettung ist Vorreiter in der Windenrettung
Der Winden-Operator steht auf der Kufe eines Hubschraubers in luftiger Höhe, Notarzt und Patient hängen am Stahlseil und werden nach oben gezogen: Was wie eine Stunt-Szene aus einem Action-Film anmutet, ist Einsatzrealität bei der DRF Luftrettung und ihren Tochtergesellschaften/Beteiligungen an den neun Windenstationen. Was tut sich bei der Windenrettung und warum ist sie so wichtig? Was steckt hinter dem 1. Internationalen Windensymposium der DRF Luftrettung? Ein Interview mit den Experten Sebastian Schneider, Ausbildungsleiter Winde, und Jörg Redetzky, Fachbereichsleiter Besatzungsschulung, die das Fachsymposium ins Leben gerufen haben. Sie sprechen über ihre Initiative, die Veränderungen und die Zukunft der Rettung mit dem Windenseil.
Florian Würtz
DRF Luftrettung in der Coronakrise: Von mutigen Machern mit Visionen
Florian Würtz stand 2020 als Abteilungsleiter für medizintechnische Innenausstattung der DRF Luftrettung vor ganz neuen persönlichen und beruflichen Herausforderungen. Um die Corona-Pandemie mutig, entschlossen und professionell zu bewältigen, musste er sich in kürzester Zeit mit der Einführung einer neuen Technologie auseinandersetzen: dem „EpiShuttle“, einer Isoliertrage, in der Patientinnen und Patienten intensivmedizinisch beatmet in eine Klinik mit freiem Beatmungsbett geflogen werden können. Der Rettungsingenieur und Notfallsanitäter zeigt, was gemeinsam mit seinem Team und Kollegen anderer Fachbereiche möglich war und was sehr typisch für die gemeinnützige Luftrettungsorganisation ist: gemeinsam und fokussiert durch die Krise zu gehen. Ein Lehrstück über die exzellente Teamleistung der DRF Luftrettung.
Porträt eines Notfallsanitäters der DRF Luftrettung vor einem Rettungshubschraubers
Hand in Hand im Rettungsdienst
Durch einen alles entscheidenden Einsatz landete Sebastian Geißert vor zwei Jahren bei der DRF Luftrettung. Seither ist er als Bindeglied zwischen Hubschrauberpilot, Notärztin und Notarzt bei den Luftrettern: Er ist Leitender Notfallsanitäter und HEMS Technical Crew Member, kurz HEMS TC, auf dem „Christoph 43“. Die offizielle Bezeichnung HEMS TC steht für eine Zusatzqualifikation von Rettungsassistenten und Notfallsanitätern, die sie befähigt, zur Besatzung des Rettungshubschraubers zu gehören. Damit ist er ein Allrounder am Boden, an Bord und am Patienten.
Fragen an uns
REG Crew Quelle DRF Luftrettung
Wer gehört zu einer Hubschrauberbesatzung?
An Bord eines Hubschraubers der DRF Luftrettung befinden sich immer ein Pilot, ein Notarzt und ein Rettungsassistent (HEMS Crew Member). An den elf 24-Stunden-Stationen befinden sich nachts zwei Piloten an Bord. Für spezielle Intensivtransporte wie beispielsweise einem Inkubatortransport werden in der Regel zusätzlich ein Kinderarzt und eine Kinderkrankenschwester oder -pfleger mit an Bord genommen. Auch ein Windeneinsatz erfordert einen zusätzlichen Bergretter an Bord des Hubschraubers.
Persönliche Beratung
Theresia Kneschke
Theresia Kneschke

Telefon: +49 711 7007 2211
E-Mail: foerderverein@drf-luftrettung.de

*Hierbei handelt es sich nicht um eine bei der Einkommensteuer abzugsfähige Spende im Sinne des § 10b EstG.