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Testamentsspenden: Ihr letzter Wille gestaltet die Zukunft

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Uber die DRF
Luftrettung

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Testamentsspenden

Was bleibt von mir, wenn ich gehe? Diese Frage stellen sich viele. Deshalb ist die Festschreibung eines Testaments für die meisten Menschen eine wichtige und wohlüberlegte Angelegenheit. Sich dabei konkret mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen bedeutet auch, bewusste Entscheidungen für die Zeit danach zu treffen.

Warum ist es wichtig, ein Testament zu erstellen?

Es ist nicht einfach, sich mit dem Gedanken an den eigenen Tod auseinanderzusetzen. Wir erleben immer wieder, wie sehr der letzte Wille und das Erstellen eines Testaments Menschen beschäftigt. Doch aus unserer Erfahrung heraus können wir Ihnen nur Mut machen, sich diesem Thema zu stellen und Ihren Nachlass zu regeln. Denn sie schaffen sich so Klarheit und Sicherheit. Sie sorgen für die Zukunft vor, regeln Ihre Dinge und legen Ihre persönlichen Wünsche rechtsgültig fest. Und Sie können so sicher stellen, dass Ihr Besitz nach Ihrem Tod nach Ihren Wünschen eingesetzt wird.

Gut zu wissen: Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sind keine Erben zu ermitteln, erbt der Staat – gemeinnützig anerkannte Organisationen zahlen keine Erbschaftssteuer.

Gute Gründe für die DRF Luftrettung

Für eine testamentarische Berücksichtigung der DRF Luftrettung sprechen viele gute Gründe. Vor allem unsere lebensrettenden Aufgaben und unser Anspruch an die bestmögliche Patientenfürsorge. Unsere weit über 40-jährige Geschichte zeigt: Wer die DRF Luftrettung unterstützt, leistet langfristig Hilfe und tätigt eine sinnvolle Investition in die Zukunft.

Was spricht für uns?

  • Mit Ihrer Testamentsspende leisten Sie einen unvergesslichen Beitrag dazu, dass Menschen in Not rund um die Uhr und überall schnellst- und bestmögliche medizinische Hilfe erhalten.

  • Schon zu Ihren Lebzeiten können Sie sich von unserer Arbeit überzeugen.

  • Die DRF Luftrettung kann als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden.

  • Sie entscheiden aktiv über die Verwendung und den Einsatz Ihres Nachlasses.

  • Gemeinsam mehr erreichen: Hand in Hand mit Ihnen setzen wir uns ein für das Leben.

Kontakt für Fragen rund um Ihre Testaments- und Nachlassgestaltung
Silke Fuchs
 Silke Fuchs
Stellv. Leiterin DRF e.V.

Telefon: +49 711 7007 2238
E-Mail: silke.fuchs@drf-luftrettung.de

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Ihr persönlicher Erben-Rechner

Wie hoch sind die gesetzlichen Erbquoten? Über welchen Teil des Nachlasses könnten Sie frei verfügen, wenn Sie ein Testament erstellen? Und wie hoch sind eigentlich die Pflichtteile? Solche und ähnliche Fragen erreichen uns immer wieder. Der Erben-Rechner gibt Ihnen eine erste Hilfestellung, Ihre persönliche Situation zu errechnen.

 

Anderen ein Morgen schenken – So kann Ihr Erbe helfen

 

  • Schenkung – Frühzeitig für die Zukunft planen

    Schenken bereitet Freude, den Schenkenden und den Beschenkten. Und auch beim Blick auf die Erbschaftssteuer zeigt sich, dass es sich lohnt, seine Erben bereits zu Lebzeiten am eigenen Vermögen zu beteiligen. Für Schenkungen gelten nämlich dieselben steuerlichen persönlichen Freibeträge wie für Erbschaften. Ausgeschöpft werden können diese in einem Zehn-Jahres-Rhythmus. Gibt es auch Punkte, die dagegen sprechen, aus den genannten Gründen frühzeitig mit dem Verschenken anzufangen? Zwei wichtige Aspekte sollten auf jeden Fall bedacht werden: Eine vorbehaltlose Schenkung ist grundsätzlich unwiderruflich. Dann sollten Sie neben der Steuerersparnis der Erben auch Ihre eigene Absicherung im Alter im Auge behalten. Hier bietet es sich beispielsweise an, Nießbrauch festzulegen. Sie verschenken die Immobilie und behalten gleichzeitig das Recht, sie lebenslang selbst zu nutzen, ob zum Selbstbewohnen oder zum Vermieten.

  • Stiftung – Langfristig Gutes tun

    Aufgrund des hohen Verwaltungs- und Kostenaufwands empfiehlt es sich meist nur bei großen Vermögen, eine selbstständige Stiftung einzurichten. Eine interessante Alternative ist eine unselbstständige Stiftung unter dem Dach einer Trägerstiftung. Hier übernimmt der Träger den gesamten Verwaltungsaufwand – für die unselbstständige Stiftung können Sie aber dennoch selbst einen Namen wählen. Darüber hinaus bleibt das Vermögen, das Sie hinterlassen, bestehen: Es wird dauerhaft und gewinnbringend angelegt; die Erträge und späteren Spenden an die Stiftung werden in dem Sinne eingesetzt, den Sie festgelegt haben. Sie können eine Stiftung per Testament oder Erbvertrag errichten oder eine bestehende Stiftung testamentarisch als Ihre Erbin einsetzen bzw. diese mit einem Vermächtnis bedenken (Zustiftung). Sie können aber auch mit einem Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten eine Stiftung errichten (Anstiftung) und dies mit einer weiteren Zustiftung im Todesfall verbinden. Grundsätzlich gilt: Das gestiftete Vermögen, das Sie hinterlassen, bleibt unangetastet. Nur die durch Verwaltung des Vermögens erzielten Erträge werden in dem von Ihnen bestimmten Sinne eingesetzt. Die DRF Stiftung Luftrettung übernimmt den gesamten Verwaltungsaufwand und ist als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit.

  • Vermächtnis – Mehr Freiheiten

    Kaum jemand kann aus dem Stand den Unterschied zwischen „Vermächtnis“ und „Erbe“ erklären. Doch rechtlich gesehen sind es zwei verschiedene Vorgänge. „Vermachen“ bedeutet, etwas genau Benanntes aus Ihrem Vermögen einer bestimmten Person oder Organisation zu übertragen. Wo also liegt der Unterschied zum „Vererben“? Beim „Vererben“ entsteht eine Erbengemeinschaft, die Erben erhalten jeweils einen Anteil am Vermögen und verfügen so gemeinsam über Ihren Nachlass. Wer etwas vermacht bekommt, erhält dagegen immer etwas Konkretes; der Vermächtnisnehmer ist kein Teil der Erbengemeinschaft, sondern er oder sie hat ihr gegenüber den Anspruch, den vermachten Gegenstand zu erhalten. So können Sie beispielsweise einem Ihrer Kinder die Küchenanrichte vererben, an der schöne Kindheitserinnerungen hängen, oder Freunden persönliche Gegenstände, mit denen sie eine gemeinsame Geschichte verbindet. Zudem gibt es die Möglichkeit, die Übertragung von Unternehmensanteilen zu vermachen, Geldbeträge, lebenslange Nutzungsrechte oder auch Immobilien.

  • Erbeinsetzung

    Sie können die DRF Luftrettung als Alleinerbe oder Miterbe mit einer von Ihnen zu wählenden Quote im Testament berücksichtigen. Dann werden wir uns – gegebenenfalls gemeinschaftlich mit den anderen Erben – um die Nachlassabwicklung kümmern und anschließend das verbleibende Vermögen unter den Erben verteilen und den auf uns entfallenden Anteil für die Luftrettung verwenden.

Das eigenhändige Testament: Formfehler vermeiden

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten eines Testaments: das eigenhändige (bzw. privatschriftliche) Testament sowie das notarielle (bzw. öffentliche) Testament. Daneben gibt es noch sogenannte „Nottestamente“ die aber nur in Ausnahmesituationen errichtet werden können und die im Regelfall nach drei Monaten ihre Wirkung verlieren, wenn der Testator dann noch lebt.

Grundsätzlich muss der Testamentsersteller mindestens 16 Jahre und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein (testierfähig). Solange er nicht volljährig – also 18 Jahre alt ist – kann er ein Testament allerdings nicht eigenhändig, sondern nur vor einem Notar errichten.

Um ein Testament eigenhändig zu verfassen, sollten Sie jedoch einige Punkte beachten. Hier ist eine Übersicht:

Erbrecht Tutorial Folge 1 DRF Luftrettung
Erbrecht Tutorial Folge 2 DRF Luftrettung
Erbrecht Tutorial Folge 3 DRF Luftrettung
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Persönliche Beratung ist uns wichtig
Silke Fuchs
 Silke Fuchs
Stellv. Leiterin DRF e.V.

Telefon: +49 711 7007 2238
E-Mail: silke.fuchs@drf-luftrettung.de